Hierunter fällt jeder Übergriff auf die sexuelle Selbstbestimmung. Diese Handlungen werden gegen den Willen der betroffenen Personen vorgenommen und können in verbaler und/oder körperlicher Art durchgeführt werden. Hierbei geht es meistens um Macht und Kontrolle über die Person. Nicht selten finden diese Taten in Abhängigkeitsverhältnissen statt.
Schwerbehinderte Menschen stehen oft in einem Abhängigkeitsverhältnis z.B zu Betreuer/innen, Pflegepersonen oder Angehörigen. Unter dem Deckmantel der Pflege werden diese Taten dann ausgeübt. Besonders perfide sind diese Taten dann, wenn die schwerbehinderte Person sich nicht äußern kann oder kognitive Einschränkungen hat. Generell kann man sagen, dass sexualisierte Gewalt die betroffenen Personen gezielt abwerten sollen.
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