Sexuelle Gewalt hat viele Gesichter

Hierunter fällt jeder Übergriff auf die sexuelle Selbstbestimmung. Diese Handlungen werden gegen den Willen der betroffenen Personen vorgenommen und können in verbaler und/oder körperlicher Art durchgeführt werden. Hierbei geht es meistens um Macht und Kontrolle über die Person. Nicht selten finden diese Taten in Abhängigkeitsverhältnissen statt.

Auch Schwerbehinderte sind von sexueller Gewalt betroffen!

Schwerbehinderte Menschen stehen oft in einem Abhängigkeitsverhältnis z.B zu Betreuer/innen, Pflegepersonen oder Angehörigen. Unter dem Deckmantel der Pflege werden diese Taten dann ausgeübt. Besonders perfide sind diese Taten dann, wenn die schwerbehinderte Person sich nicht äußern kann oder kognitive Einschränkungen hat. Generell kann man sagen, dass sexualisierte Gewalt die betroffenen Personen gezielt abwerten sollen.

Beispiele für sexualisierte Gewalt:

  • aufdringliche Blicke
  • abwertende Bemerkungen
  • sexuelle Anmache z.B Sprüche
  • das ungewollte Anfassen einer Person
  • Schriftverkehr mit sexuellem Inhalt z.B E-Mails, SMS oder Briefe
  • exhibitionistische Handlungen
  • die sexuelle Nötigung einer Person
  • Missbrauch

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